AufnahmekriterienWir nehmen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 17 Jahren auf. Rechtsgrundlage bietet hier das SGB VIII, § 34, 35a und 41. Unser Einzugsbereich ist regional und überregional.Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche mit folgenden Störungen und Defiziten:Beeinträchtigung des emotionalen und sozialen BereichesEntweichungstendenzenVerwahrlosungSchulleistungsschwierigkeitenberufsbezogene Leistungsstörungensexueller MissbrauchGewalterfahrungPsychiatrieerfahrungpsychomotorische StörungenUnsere Kriterien schließen aus:Alkohol- und Drogenabhängigegeistig und / oder körperliche SchwerbehinderteSämtliche Leistungen sind in unserem Tagessatz enthalten, inklusive 6 Heimfahrten pro Jahr.